keine falsche BEWEGUNG! Trainingsstudio
keine falsche BEWEGUNG! Trainingsstudio

AGB Personal Training

§ 1 Leistungen

1.1       Julia Schade verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten und zu betreuen.

1.2       Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Gesundheitsbetreuung nur durch den Kunden persönlich in Anspruch genommen werden.

1.3       Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend §611 BGB.

 

§ 2 Trainingsmodalitäten

2.1       Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt grundsätzlich 60 Minuten. Bei längerer Dauer wird prozentual auf 15 Minuten verrechnet.

2.2       Zeit, Art, Umfang und Ort jeder Trainingseinheit werden mit dem Kunden abgesprochen. Mögliche Trainingsinhalte und –ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch mit dem Kunden abgestimmt.

 2.3      Der Beginn des Trainings ist nur nach einer obligatorischen Gesundheitsanamnese möglich. Eine zusätzliche spezielle Eingangsuntersuchung wird empfohlen und kann als Sonderleistung gebucht werden.

 § 3 Haftung

 3.1      Julia Schade beschränkt die Haftung bei Sachschäden auf grob fahrlässige und vorsätzliche Herbeiführung, mit Ausnahme der Verletzung von Kardinalspflichten. Dies gilt auch für die Haftung von Erfüllungsgehilfen.

 3.2      Julia Schade haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.

3.3       Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Julia Schade vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Julia Schade übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Kunde von diesen erhalten hat.

 3.4      Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg vom und zum Trainingsort.

 3.5      Der Kunde versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Personal Trainer sofort mitzuteilen. Der Empfehlung des Personal Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet.

 3.6      Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu den Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Trainer sofort mitzuteilen.

§ 4 Zahlungsbedingungen

4.1       Der Kunde erhält eine Rechnung, welche nach Erhalt ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen ist. Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. Spezielle Programme, die Sonderpreise beinhalten, werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt.

 4.2      Julia Schade behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.

 4.3      Die Bezahlung erfolgt entweder nach Erhalt einer Rechnung per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto oder per Bankeinzug nach Ausstellung einer Einzugsermächtigung.

 § 5 Sonstige Kosten

 5.1      Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Kunden weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.) so sind diese vom Kunden zu tragen.

 5.2      Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Kunde in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.

 5.3      Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.

 5.4      Kauft Julia Schade im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Julia Schade.

 5.5      Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechtem Wetter nur von Julia Schade abgesagt werden. Sobald keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist selbst für temperatur- und wettergerechte Kleidung zuständig.

§ 6 Verhinderung und Ausfall

 6.1      Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainingseinheit in voller Höhe berechnet.

 6.2      Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.

§ 7 Ersatzansprüche

 7.1      Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Julia Schade können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben.

§ 8 Datenschutz

 8.1      Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Julia Schade gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet.

 8.2      Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

 § 9 Geheimhaltung

 9.1      Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Julia Schade Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 9.2      Julia Schade hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 § 10 Sonstige Vereinbarungen

 10.1    Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder Email.

 10.2    Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des Anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

 § 11 Schlussbestimmungen

 11.1    Änderungen, Ergänzungen und Nebenabrede bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

 11.2    Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete Ersatzbestimmung getroffen.

 11.3    Als Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Hanssensweg 20a
22303 Hamburg

Rufen Sie einfach an unter

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